Schloß Dyck
Zahlreiche landwirtschaftliche Wege führen durch das Gelände. Hunde sind auf dem Schlossareal erlaubt, jedoch ganzjährig nur an der Leine – gemäß Landeshundegesetz NRW gilt Leinenpflicht in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen ohne besonders ausgewiesene Freilaufbereiche. Parkplätze sind vorhanden.
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