Oberhammelwarden
Foto: Calips · „Bremen Stadt 01“ · CC BY-SA 3.0 · Quelle
Am Strand in Oberhammelwarden kann sich der Hund außerhalb der Brut- und Setzzeit über den langen Sandstrand austoben. Zu beachten ist die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli gemäß § 33 Absatz 1 Nr. 1b des NWaldLG. Wasser, Sitzgelegenheiten, Mülleimer, Kotbeutelspender und Parkplätze sind vorhanden.
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