Scharpenacken und Murmelbachtal
Foto: DiAuras · „NSG Murmelbachtal (52)“ · CC BY-SA 4.0 · Quelle
Der Scharpenacken, ein ehemaliger Truppenübungsplatz und heutiges Landschaftsschutzgebiet, wird vom Land NRW über den BLB NRW verwaltet; von Anfang März bis Ende September gilt hier eine generelle Leinenpflicht. Große Teilflächen dienen als eingezäunte Kompensationsflächen und sind Naturschutzgebieten gleichgestellt. Der Schmalenhofer Bach steht als gesetzlich geschütztes Biotop unter besonderem Schutz und beherbergt im Unterlauf eine bedeutende, gefährdete Feuersalamanderpopulation. Auch im angrenzenden Murmelbachtal, einem Naturschutzgebiet, gilt ganzjährig Leinenpflicht.
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