Scharpenacken und Murmelbachtal
Als ehemaliger Truppenübungsplatz und heutiges Landschaftsschutzgebiet wird der Scharpenacken vom Land NRW über den BLB NRW verwaltet, mit genereller Leinenpflicht von Anfang März bis Ende September. Weite Teilflächen sind eingezäunte Kompensationsflächen, die Naturschutzgebieten gleichgestellt sind. Der gesetzlich geschützte Schmalenhofer Bach mit seinen Uferbereichen beherbergt im Unterlauf eine große, gefährdete Feuersalamanderpopulation. Im angrenzenden Naturschutzgebiet Murmelbachtal gilt ebenfalls durchgehend Leinenpflicht.
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